Ausschreibungsdaten
Die Ausschreibung erfolgt im November 2008 anlässlich des Designers' Saturday. Anmeldeschluss auf der Datenbank ist der 30. April 2009.
Teilnahmegebühr
Für jedes eingereichte Projekt wird eine Anmeldegebühr von CHF 250.– (Studierende CHF 50.–) erhoben.
Zulassung
Angesprochen sind Designerinnen und Designer, Unternehmen und Studierende entsprechender Gestalter-Schulen. Der Bezug zur Schweiz ist nachzuweisen. CH-Nationalität oder CH-Arbeitsort von mindestens einer an der eingereichten Arbeit massgebend beteiligten Person.
Anmeldung
Die Einsendungen laufen über die Datenbank. Produkte und Arbeiten, an denen
Nominatorinnen und oder Nominatoren, sowie Jury-Mitglieder der jeweiligen
Berufsfelder beteiligt sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Anmeldung ist erst nach der Überweisung der Anmeldegebühr gültig.
Nach dem 30. April 2009 eingegangene Arbeiten werden nicht mehr zum
Wettbewerb zugelassen.
Bewertungs- und Entscheidungsverfahren
Das Verfahren wird von der Jury festgelegt: Sie gibt keine Begründungen für nicht ausgezeichnete Eingaben ab. Der Entscheid der Nominatorinnen und Nominatoren und der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Anmeldung anerkennen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Wettbewerbsbedingungen.
Geistiges Eigentum
Die Teilnehmer sind selber dafür verantwortlich, dass ihre Eingaben vor der Einreichung schriftlich dokumentiert und allenfalls als Designs beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum
www.ige.ch hinterlegt worden sind. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass der Design Preis Schweiz eingereichte Projekte sowie Bilder und Namen von den Teilnehmern im Zusammenhang mit der Verleihung des aktuellen Designpreises, aber auch später im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht und wiedergibt. Eine Verwendung des markenrechtlich geschützten Logos des Design Preis Schweiz durch die Teilnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Design Preis Schweiz.
Ausstellung und Messen
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, ihre Arbeiten im Fall einer Nomination für die Ausstellung und Messeauftritte zur Verfügung zu stellen.